AGB

(1) Vertragsdauer und Kündigung
Der Coaching-Vertrag gilt für die im Vertrag angegebene Laufzeit. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Coaching-Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 
Die Kündigung muss schriftlich angezeigt werden. Dies ist entweder postalisch an Lukas Welticke, Überruhrstraße 467, 45289 Essen oder per E-Mail an info@musiklebenlokal.de möglich.


(2) Gebühren und Zahlungstermine
Der monatliche Coaching-Beitrag wird unter Berücksichtigung der unter (3) näher benannten, coachingfreien Tagen sowie einer ganzjährigen Coaching-Möglichkeit (auch während in NRW geltenden Schulferien) kalkuliert.
Er wird zum Vertragsstart, der dem 1. Coaching-Termin gleichkommt, fällig. Wird der Coaching-Vertrag während eines laufenden Monats abgeschlossen, so gilt auch hier das Datum des Vertragsstarts als 1. Zahlungstermin.
Alle folgenden Coaching-Beiträge sind jeweils zum 1. eines Monats im Voraus - vorzugsweise als Dauerauftrag - zu entrichten. Im Austrittsmonat ist für den Fall, dass der Vertrag während eines laufenden Monats abgeschlossen wurde, keine Gebühr mehr zu entrichten. 
Kommt es zum Zahlungsverzug, d.h. geht der Coaching-Beitrag nicht spätestens bis zum 3. Werktag auf das Konto von MUSIK LEBEN lokal, Lukas Welticke, ING DIBA, IBAN: DE29 5001 0517 6000 1017 07 ein, ist MUSIK LEBEN lokal berechtigt, 2,50€ Mahngebühren pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnung zu erheben.
MUSIK LEBEN lokal empfiehlt daher, die monatliche Coaching-Gebühr per Dauerauftrag zu entrichten.

(3) Coachingfreie Tage des Coachs
Das Coaching findet - außer bei dem flexiblen Vertragsformat - zu einem regelmäßigen Termin statt, welcher bei Vertragsanmeldung gemeinsam vereinbart wird. Die Terminserie kann bei Kapazität des Coachs gewechselt werden, jedoch erst nach vorheriger, schriftlicher Ankündigung 4 Wochen im Voraus.
Dem Coach stehen 6 frei wählbare Urlaubstage im Jahr zu, an denen kein Coaching stattfindet; Coachingtermine in dieser Zeit werden nicht als Nachholstunden angeboten. Gleiches gilt für krankheitsbedingten Ausfall des Coaches.
Der Coach / das MUSIK LEBEN Office kommuniziert die Urlaubstage des Coachs im Vorfeld mit angemessener Vorlaufzeit. Das vereinbarte Entgelt bleibt davon unberührt.
An gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes NRW findet ebenfalls kein Coaching statt; Coachingtermine in dieser Zeit werden nicht als Nachholstunden angeboten oder haben Einfluss auf das vereinbarte Entgelt.

(4) Coachingsausfall durch Krankheit oder Verhinderung des Coachees (Kunden)
Terminabsprachen bzw. -absagen sind grundsätzlich mit dem Coach persönlich oder dem MUSIK LEBEN Office unter der Rufnummer: 0178 6119912 zu regeln.
Eine Absage der Coachingeinheit durch den Coachee sollte spätestens am Coaching-Tag dem Coach oder im Vorfeld dem MUSIK LEBEN Office mitgeteilt werden. Ein vertragliches Anrecht auf ein Nachholen oder Erstatten dieser Coachingeinheit besteht gleich welchen Grundes nicht. Das Coachingentgelt bleibt hiervon unberührt.
Der Coachee verpflichtet sich bei Krankheit - sofern für den Coach bzw. das Personal von MUSIK LEBEN lokal eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht - nicht zum Coaching zu erscheinen. Das Coachingentgelt bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des Coachees oder des Coaches ab 4 Wochen entfällt das anteilige Entgelt bei Vorlage eines ärztlichen Attests.
(5) Coachingausfall durch Krankheit oder Verhinderung des Coachs
Versäumte Coaching-Einheiten, die der Coach zu verantworten hat und die über die unter Punkt (3) genannten, coachingfreien Tage hinaus gehen, werden zu einem vereinbarten Zeitpunkt nachgeholt. Der Coach bzw. MUSIK LEBEN lokal bietet hierzu entsprechende Ausweichtermine zur Auswahl an. 


(6) Datenschutz
MUSIK LEBEN lokal erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Coachees ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichtet MUSIK LEBEN lokal den Coachee gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
Sofern zwischen dem Coachee und MUSIK LEBEN lokal ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich gestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet MUSIK LEBEN lokal die personenbezogenen Daten des Coachees, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Die Daten werden per EDV in einer extra für diesen Zweck entwickelten Datenbank gespeichert und verarbeitet. Die Mobilrufnummer und/oder E-Mail-Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und für Schülerinformationen verwendet.
Auf Anforderung amtlicher oder staatlicher Stellen darf MUSIK LEBEN lokal im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für die Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abhördienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Als Nutzer des Angebotes hat der Coachee das Recht, von MUSIK LEBEN lokal Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Verlangen des Coachees kann die Auskunft elektronisch erteilt werden.

(7) Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Essen vereinbart.

Änderungsvorbehalt
Die Mitteilung der Änderung wird dem Coachee per E-Mail zugestellt, wobei er von MUSIK LEBEN lokal besonders darauf hingewiesen wird, dass die AGB-Änderung als akzeptiert gilt, wenn der Coachee nicht innerhalb der in der E-Mail genannten Frist von 6 Wochen widerspricht.

(8) Salvatorische Klausel
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von dem Schriftformerfordernis selbst.
Sollten eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.